Mietwohnung streichen ohne Schäden: Wände, die der Vermieter
Beim Auszug aus einer Mietwohnung entscheidet oft der Zustand der Wände darüber, ob die Kaution vollständig zurückgezahlt wird. Viele Mieter greifen zur erstbesten Farbe und wundern sich später über Diskussionen mit der Hausverwaltung. Dabei gibt es klare Regeln, welche Anstriche akzeptiert werden und welche nicht. Wer sich vorher informiert, spart Geld, Zeit und Nerven.
Grundsätzlich gilt: Der Vermieter muss neutrale, helle Farbtöne akzeptieren, sofern der Mietvertrag keine starre Farbvorgabe enthält. Weiß, Creme oder ein helles Grau sind unproblematisch. Kräftige Farben wie Dunkelblau, Rot oder gar Schwarz können dagegen als unzumutbar gelten, weil sie beim nächsten Mieter einen zusätzlichen Renovierungsaufwand verursachen. Auch strukturierte oder gemusterte Tapeten sind riskant, wenn sie nicht ausdrücklich erlaubt wurden. Wer unsicher ist, sollte vor dem Streichen schriftlich nachfragen – das schützt vor späteren Forderungen. Ein weiterer häufiger Streitpunkt sind Bohrlöcher und Dübel, die nach dem Streichen sichtbar bleiben. Hier hilft es, sich vorab Gedanken über eine saubere Kabelführung zu machen, etwa mit den Tipps auf samsinadu.de, damit gar keine unnötigen Löcher entstehen.
Beim Streichen selbst kommt es auf die Technik an. Zwei dünne Schichten decken besser als eine dicke, die Nasen bildet und beim Trocknen reißt. Abklebeband an Fußleisten, Fensterrahmen und Steckdosen verhindert Farbspritzer, die sich später nur mühsam entfernen lassen. Rollen mit kurzem Flor eignen sich für glatte Wände, längeres Flor für Raufaser. Wer über bestehende dunkle Farbe streicht, sollte zuerst eine Grundierung auftragen, sonst scheint der alte Ton durch. Nach dem Trocknen prüft man bei Tageslicht, ob die Fläche gleichmäßig ist – künstliches Licht verdeckt Flecken.
Am Ende zählt die Absprache mit dem Vermieter mehr als die perfekte Technik. Wer im Mietvertrag nachliest, vorher fragt und sauber arbeitet, hat gute Chancen, die Wohnung ohne Abzüge zu übergeben. Im Zweifel lohnt sich ein kurzes Protokoll mit Fotos, das beide Seiten unterschreiben. So bleibt die Kaution dort, wo sie hingehört: beim Mieter.